Verantwortlich für den Inhalt:

Frimontage Industriemontagen e.K.

Schulstraße 22

97837 Erlenbach

Telefon :  09391 / 3066

FAX       :  09391 / 4568

Geschäftsinhaberin:      Hiltrud Friese

Registergericht Würzburg, HRA 4345

USt-IdNr   :  DE 166 384 642

 

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Alle Informationen und Links werden von Frimontage nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Sie stellen bei Verweisen und Inhalten denen Gesetzestexte und Verordnungen zugrunde liegen keine Rechtsberatung dar.
Frimontage übernimmt keine Haftung für Aktualität und/oder Richtigkeit.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.

 

In den nachfolgenden AGB wird auf die Verwendung der weiblichen Schreibweise verzichtet. Dies dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und stellt keine Diskriminierung dar.

1. Vertragsgegenstand / Allgemeines:

Die Firma FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. stellt ihren Kunden auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes/-vertrages vorübergehend Mitarbeiter am vereinbarten Einsatzort zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Die Firma FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. (HRB 4335, Amtsgericht Würzburg) besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Diese wurde vom Landesarbeitsamt Bayern (jetzt Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern) erteilt.

2. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag:

Nach Art. 1 Abs. 1 AÜG bedarf der Vertrag zwischen dem Entleiher und dem Verleiher (FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.) der Schriftform. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden oder durch FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. mittels einer separaten Vereinbarung ergänzend bestätigt werden. Einseitige Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sind unzulässig und daher unwirksam.

3. Rechtsstellung:

Der Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages begründet kein arbeitsrechtliches Vertragsverhältnis

zwischen dem Mitarbeiter und dem Entleiher.

4. Direktionsrecht:

Während des Einsatzes unterliegt der Mitarbeiter hinsichtlich der Ausführung dem Direktionsrecht des Entleihers und hat den Arbeitsanweisungen Folge zu leisten. Änderungen der Einsatzdauer, der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der Art der Tätigkeit bedürfen einer Vereinbarung zwischen Entleiher und FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.. Auslandseinsätze des Mitarbeiters bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.. Sämtliche Kosten und Schadensersatzansprüche, die dem Entleiher durch einen ungenehmigten Auslandseinsatz des Mitarbeiters entstehen (z. B. Strafen die der Entleiher aus einem Rechtsbruch des ausländischen Rechtes insbesondere Arbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht und Steuerrecht, Kosten die durch Krankheit oder Unfall die durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung nicht übernommen werden) trägt der Entleiher.

5. Pflichten des Verleihers:

FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. verpflichtet sich, seine Mitarbeiter vor der Überlassung auf ihre berufliche Qualifikation zu prüfen. FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. verpflichtet sich weiterhin, auf Anforderung des Entleihers Qualifikationsnachweise (z. B. Facharbeiterbrief, Führerschein usw.) vorzulegen. FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. weist die Mitarbeiter vor der Überlassung darauf hin, dass sie über alle ihnen beim Entleiher bekannt werdenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren haben und dass diese Verpflichtung auch nach Beendigung des Einsatzes beim Entleiher fortbesteht. Bei Ausfall des Mitarbeiters (z. B. Krankheit, Fernbleiben vom Arbeitsplatz, usw.) ist FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. nicht zur Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet.

6. Einsatz des Mitarbeiters:

Der Mitarbeiter darf nur die seinem Berufsbild entsprechenden Tätigkeiten ausführen und nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge verwenden oder bedienen, die zur Ausführung dieser Tätigkeit erforderlich und zugelassen sind und in deren Benutzung er durch den Entleiher unterwiesen wurde. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. innerhalb der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der überlassenen Mitarbeiter eingeräumt.

7. Dienstleistungsgarantie:

Sollte der Entleiher am ersten Tag der Überlassung wider Erwarten feststellen, dass unser Mitarbeiter seinen Anforderungen nicht entspricht, erfolgt keine Berechnung.

8. Arbeitssicherheit und Arbeitszeitgesetz:

Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber dem Mitarbeiter die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Mitarbeiters die geltenden Sicherheits-, Unfallverhütungs-und Arbeitsschutzvorschriften, die an den Einsatzorten geltenden Ordnungsbestimmungen sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Der Entleiher haftet bei Nichteinhaltung. Der Entleiher hat den Mitarbeiter und FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 ausübt, wird der Entleiher FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. über die vor Beginn dieser Tätigkeiten durchzuführende/n arbeitsmedizinische/n Vorsorgeuntersuchungen informieren. Die für die auszuführenden Tätigkeiten erforderliche/n Vorsorgeuntersuchung/en wird FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. veranlassen. Soll der Mitarbeiter zu Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde die Genehmigung vor der Beschäftigung zu diesen Zeiten einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. sofort anzuzeigen. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall wird gemeinsam untersucht. Der Entleiher hat unverzüglich die gesetzlich vorgeschriebene Unfallmeldung zu erstellen und an FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. zu übermitteln. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.

Sollte der Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen u.ä. die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen, haftet der Kunde für den dadurch entstandenen Lohnausfall.

9. Haftung:

Der Mitarbeiter untersteht für den Zeitraum des Einsatzes der Aufsicht und der Anleitung des Entleihers. FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. haftet nicht für Schäden, die durch überlassene Mitarbeiter verursacht werden. FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. haftet nur bei Nichtbeachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Mitarbeiters. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung eintreten. Für weitergehende Ansprüche haftet FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. nicht. Der Entleiher hat FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Beschäftigung des Mitarbeiters freizustellen.

10. Vermittlung:

Für den Fall, dass der Entleiher mit einem von FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. an ihn überlassenen Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingeht, wird ein Vermittlungshonorar gemäß folgender Staffel vereinbart: Nach einer Überlassungsdauer von 4 bis 6 Monaten: Das 75-fache des Stundenverrechnungssatzes: Nach einer Überlassungsdauer von 2 bis 4 Monaten: Das 150-fache des Stundenverrechnungssatzes: Nach einer Überlassungsdauer von bis zu 2 Monaten: Das 225-fache des Stundenverrechnungs-

satzes zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Honorar wird bei Begründung des Arbeitsverhältnisses binnen 8 Tagen fällig. Geht ein zuvor überlassener Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten nach der Beendigung seines Einsatzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher ein, hat FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. einen Honoraranspruch in Höhe des 150-fachen Stundenverrechnungssatzes.

Sollte ein von FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. vorgeschlagener Mitarbeiter oder Bewerber unmittelbar (ohne vorherige Überlassungszeit) eingestellt werden, so fällt eine Personalvermittlungsprovision in Höhe von zwei durchschnittlichen Bruttomonatsgehältern (bezogen auf das erste Anstellungsjahr) zzgl. MwSt. an. Hierfür ist kein gesonderter Personalvermittlungsvertrag notwendig.

11. Kündigung:

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann in der ersten Woche mit einer Frist von drei Arbeitstagen (Montag – Freitag), anschließend mit einer Frist von fünf Arbeitstagen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. ausgesprochen wird. Eine nur dem überlassenen Mitarbeiter mitgeteilte Kündigung ist unwirksam. Sollte der Entleiher seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. nicht nachkommen, so kann der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag von FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

12. Zuschläge:

Die wöchentliche Mindestarbeitszeit beträgt 35 Stunden. Sollte der Mitarbeiter weniger als 35 Stunden beschäftigt sein so zahlt der Entleiher die restlichen Stunden nach. Dies gilt nicht, wenn im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eine andere Mindestarbeitszeit vereinbart ist. Wird die Arbeitswoche durch einen Monatsumbruch geteilt, werden die Mehrarbeitszuschläge mit Abschluss der Woche im neuen Monat berechnet. Mehrarbeitsstunden sind die tatsächlich von Montag bis Samstag über die 40. Wochenstunde hinaus geleisteten Arbeitsstunden. Mehrarbeitsstunden wie oben beschrieben werden mit 25% Zuschlag berechnet -

ab der 5. Mehrarbeitsstunde pro Woche werden 50% Zuschlag berechnet - Sonntagsarbeit wird mit 100% Zuschlag berechnet -Feiertagsarbeit wird mit 150% Zuschlag berechnet - Nachtarbeit 22.00 bis 6.00 Uhr wird mit 25% Zuschlag berechnet.

13. Inkasso:

FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.-Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.-Mitarbeiter nicht mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden. Sie dürfen keine Vorschüsse oder Zahlungen in Empfang nehmen.

14. Rechnungsstellung:

Die Rechnungsstellung erfolgt pro geleistete Arbeitsstunde. Eine Grundlage hierfür ist der gegengezeichnete Tätigkeitsnachweis des Mitarbeiters. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Entleihers vorgelegt werden, so sind die

FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K.-Mitarbeiter statt dessen zur Bestätigung berechtigt. Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang innerhalb des vorgegebenen Zahlungsziels (i.d.R. innerhalb von 8 Tagen) ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K. ist berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte zurückzuhalten.

15. Sonstiges:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wirksam. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Parteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg. Dies gilt auch bei Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel-und Scheckverfahren. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

FRIMONTAGE-Industriemontagen e.K., Erlenbach, Stand: 01.07.2008